Compliance

Unsere Verhaltensrichtlinie

Alle Mitarbeiter von KST Motorenversuch GmbH & Co KG verpflichten sich auf die folgende Verhaltensrichtlinie:

1. Gesetzestreue

KST bekennt sich zur Gesetzestreue.

Alle Mitarbeiter haben die geltenden Gesetze und behördlichen Vorschriften zu respektieren und zu befolgen. Dies gilt auch für interne Anweisungen und Richtlinien von KST.

2. Umgang mit Geschenken und Zuwendungen

Wir unterlassen jegliche illegalen Geschäfte wie Korruption, Bestechung oder Schmiergeldzahlungen.

Mitarbeiter dürfen von Kunden, Lieferanten oder sonstigen Dritten keine Dienstleistungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, die ihre Tätigkeit für KST beeinflussen oder beeinflussen könnten.

Mitarbeiter dürfen Kunden, Lieferanten oder sonstigen Dritten keine Dienstleistungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren, damit KST in unlauterer Weise bevorzugt wird.

Natürlich ist es im Geschäftsleben üblich, seinem Geschäftspartner oder einem Mitarbeiter des Geschäftspartners zu bestimmten Anlässen ein kleines Geschenk zukommen zu lassen oder eine Einladung auszusprechen. Dabei gilt jedoch als Grundsatz:

  • Eine Zuwendung darf niemals dazu dienen, einen bestimmten Geschäftsabschluss oder eine öffentliche Entscheidung zu beeinflussen oder einen sonstigen unzulässigen Vorteil zu erlangen.
  • Der Gesamtwert einer Zuwendung darf unter Berücksichtigung der konkreten Umstände nicht den Eindruck erwecken, von dem Empfänger der Zuwendung werde ein bestimmtes Verhalten als Gegenleistung erwartet. Beim Empfänger darf durch die Zuwendung kein Verpflichtungsgefühl ausgelöst werden.

Jeglicher Anschein von Unredlichkeit und Inkorrektheit ist zu vermeiden. Hilfsweise kann eine Wertgrenze für Geschenke von 35 € netto pro Jahr und Geschäftspartner bzw. Mitarbeiter des Geschäftspartners herangezogen werden.

Die Annahme oder Zuwendung von Geld oder geldähnlichen Vorteilen ist in jedem Fall verboten.

Insbesondere beim Umgang mit Amtsträgern und Vertretern öffentlicher Institutionen sind strenge Maßstäbe anzulegen. Im Hinblick auf diese Personengruppen sind Zuwendungen und Einladungen nur ausnahmsweise und nur dann zulässig, wenn das Gebot der Höflichkeit es unbedingt erfordert.

3. Faires Wettbewerbsverhalten

Wir sind der Einhaltung des geltenden Kartell- und Wettbewerbsrechts verpflichtet.

Wir bekennen uns ohne Einschränkung zu den Prinzipien der Marktwirtschaft und des fairen Wettbewerbs. Unsere Unternehmensziele verfolgen wir ausschließlich nach dem Leistungsprinzip und unter Beachtung der geltenden Wettbewerbsregeln. Hierunter fallen die geltenden Kartell- und Handelsgesetze und die entsprechenden Gesetze zur Preisbindung, zum Wettbewerbsrecht und zum Verbraucherschutz. Dies erwarten wir auch von unseren Wettbewerbern und Geschäftspartnern.

  • Verboten sind insbesondere Vereinbarungen mit Wettbewerbern und abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung oder Einschränkung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, zum Beispiel Vereinbarungen über Preise, Angebote, Produktions- oder Absatzquoten, sowie Vereinbarungen über die Aufteilung von Kunden, Gebieten oder Märkten.
  • Untersagt sind nicht nur förmliche Vereinbarungen, sondern auch ein abgestimmtes Verhalten, etwa durch informelle Gespräche oder formlose Gentlemen’s Agreements.

4. Umgang mit Interessenkonflikten

Wir sorgen dafür, dass unsere privaten Interessen nicht mit den Unternehmensinteressen in Konflikt geraten.

Ein Interessenkonflikt liegt dann vor, wenn ein Mitarbeiter, dessen Familienangehörige oder enge Freunde in Aktivitäten eingebunden sind, die die Objektivität und Unparteilichkeit des Mitarbeiters bei der Durchführung seiner dienstlichen Aufgaben beeinträchtigen können. Solche Aktivitäten umfassen insbesondere Nebentätigkeiten bei Kunden, Lieferanten, Dienstleistern und Wettbewerbern oder maßgebliche finanzielle Interessen oder Beteiligungen an diesen. Sofern für einen Mitarbeiter ein Interessenkonflikt besteht oder bestehen könnte oder der Anschein eines Interessenkonflikts erweckt werden könnte, hat der jeweilige Mitarbeiter unverzüglich seinen Vorgesetzten oder den Compliance-Officer über diese Umstände umfassend zu informieren.

5. Geldwäsche

Wir achten darauf, dass KST nicht zur Geldwäsche oder für andere illegale Zwecke missbraucht werden kann.

Als Geldwäsche werden finanzielle oder wirtschaftliche Transaktionen bezeichnet, mit denen illegal erworbene, flüssige Mittel in das legale Finanzsystem eingeschleust werden. Auf die Vorschriften über die Strafbarkeit von Geldwäsche nach dem Strafgesetzbuch wird ausdrücklich hingewiesen. Die Mitarbeiter sollen sich insbesondere vor einer größeren geschäftlichen Transaktion über das geschäftliche Umfeld des Vertragspartners, den Vertragspartner selbst und den Zweck des von ihm beabsichtigten Geschäfts ausreichend informieren.

6. Einhaltung der Verhaltensrichtlinie

Wir halten uns an die Verhaltensrichtlinie. Wir alle akzeptieren keine Verstöße gegen die Prinzipien der KST.

6.1. Konsequenzen bei Verstößen

Jeder Mitarbeiter von KST ist persönlich dafür verantwortlich, dass sein Verhalten dieser Verhaltensrichtlinie entspricht. Bei schweren und/oder besonders deutlichen Verstößen gegen diese Verhaltensrichtlinie werden arbeitsrechtliche Maßnahmen im Rahmen des geltenden Rechts durchgeführt.

6.2. Klärung von Fragen und Entgegennahme von Hinweisen

Bei Fragen und Hinweisen im Hinblick auf diese Verhaltensrichtlinie können sich Mitarbeiter von KST an den Compliance-Beauftragten der KST (compliance@kst-motorenversuch.de) wenden.